Ausgeblendet wird, dass C.________ in der Hauptverhandlung durchaus auch Verantwortung für seinen Teil der Geschehnisse übernommen hat, was er zugegebenermassen in den ersten Einvernahmen nicht getan hat. Auch muten seine Berechnungen über die Wucht des Anpralls etc. etwas eigenartig an. Auf der anderen Seite ist er die Person, die die Fahrt des Beschuldigten am stärksten betroffen hat. Er wurde vom Wagen erfasst und weggeschleudert und erlitt dabei auch die schwerwiegendsten Verletzungen. Zu den inneren Vorgängen beim Beschuldigten äusserte sich C.________ ebenfalls. Diese Aussagen bezüglich Absicht des Beschuldigten sind als Meinungsäusserungen von C._____