Ausserdem seien starke Aggravierungstendenzen spürbar gewesen, indem er z.B. die Geschwindigkeit des Fahrzeuges viel zu hoch eingeschätzt oder den Beschuldigten als skrupellosen Mörder dargestellt habe, vor welchem er Angst habe. Auch ein gewisser Hang zur Theatralik sei auszumachen gewesen, indem er gesagt habe, er sei dem Tod ganz nah gewesen und habe noch seine Mutter gesehen, als er durch die Luft geschleudert worden sei (pag. 434, Z. 309 ff.). Hingegen habe C.________ in seinem eigenen Strafverfahren in der Hauptverhandlung zugegeben, den Beschuldigten mit einem Holzstock, ähnlich einer Fahnenstange, zwei bis dreimal geschlagen zu haben.