__ erkennbar, sagte er doch z.B., dieser sei mit Vollgas gefahren. Er machte auch diverse Aussagen, welche nicht mit den objektiven Beweismitteln in Einklang zu bringen sind und zieht daraus seine eigenen Schlüsse. Zum Beispiel bezüglich der Kleber der «Grauen Wölfe». Diese Behauptung wiederholte er hartnäckig. Er war auch der einzige der gesehen haben will, dass die Insassen der Fahrzeuge türkische Fahnen schwenkten. Ausserdem behauptete er, A.________ habe Leute mit einer Eisenstange angegriffen, was nachweislich nicht der Fall ist, wie dies die Videoaufnahmen belegen. Eine solche konnte auch nirgends sichergestellt werden. Auch seine Schlussfolgerung, A._____