51 nen sei, wieder nach oben zur Einmündung der O.________(Strasse) in die P.________(Strasse) gerannt sei (vgl. pag. 79 f.), nicht übereinstimmt und zeigt, dass sie sich lediglich noch an Eckpunkte erinnern konnte. Ihre unpräzisen und ungenauen Angaben sind dem Umstand geschuldet, dass sie sich in einem Ausnahmezustand befand. So führte sie auch aus, dass sie Todesangst und Atemnot gehabt und nur noch geschrien habe (pag. 204 f. Z. 46 f., Z. 59, Z. 76; pag. 212 Z. 320 f.; pag. 214 Z. 386;