Zum Wendemanöver meinte die Vorinstanz zusammenfassend, dass die Aussagen von U.________ objektiv, ziemlich neutral und detailliert seien. Sie würden authentisch und kaum aggravierend wirken. Sie habe die Gründe für das Wendemanöver ergänzt und erstmals vorgebracht, dass auch herumstehende Leute zumindest ei-