Auf die Frage, weshalb der Beschuldigte nicht einfach weggefahren sei, führte sie aus, dass es unten eine Menschenmenge gehabt habe und keine Sicherheit. Sie habe keine Ahnung, es habe keine Polizei gehabt und nichts und der Beschuldigte habe glaublich gesagt, dass die Polizei oben sei. Das sei die einzige Polizei gewesen, die sie gesehen hätten. Einerseits liefert U.________ Hinweise dafür, dass unten bei der O.________(Strasse) eine Menschenansammlung war, andererseits wiederum hat sie dies zu Beginn der Befragungen nicht erwähnt. Diese Aussagen sind im Kontext mit jenen des Beschuldigten zu würdigen.