49 einfach auf seine Aussagen abgestellt werden. Damit bleiben in diesem Punkt noch einige Fragen offen. U.________ Auch U.________ hat bezüglich des Moments des Wendens nicht durchwegs gleiche Aussagen gemacht. In der ersten Einvernahme bei der Polizei gab sie an, sie hätten dem Beschuldigten gesagt, T.________ sei noch oben zwischen den Leuten. In diesem Moment habe der Beschuldigte gewendet und sie seien nach oben gefahren. Dass er gewendet hätte, weil er Leute gesehen habe, erwähnt sie nicht. In der nächsten Einvernahme gab sie zu Protokoll: «Wir fuhren nach unten und ich sagte A.________