Insgesamt kann damit nicht gesagt werden, dass der Beschuldigte in den entscheidenden Punkten immer konstant und erlebnisbasiert ausgesagt hat. Insbesondere ist aus der Tatsache, dass der Beschuldigte zu den äusseren Abläufen weitgehend konstant und in Übereinstimmung mit den Videoaufnahmen ausgesagt hat, nicht der Schluss zu ziehen, es könne daher auch bezüglich seiner inneren Vorgänge