wesen zu sein. Mehrfach hat der Beschuldigte bestätigt, praktisch nichts mehr gesehen zu haben. So will er sich beim Rauffahren an der weissen Mauer orientiert haben, konnte sonst aber nichts sehen. Es wäre ihm somit wohl auch kaum möglich gewesen, seinen Kollegen T.________ zu sehen. Weiter führte er auch aus, er hätte nicht anhalten können, womit unklar ist, wie er T.________ (direkt) hätte helfen können. Damit bleibt nur der Gang zur Polizei als Option offen. Insgesamt kann damit nicht gesagt werden, dass der Beschuldigte in den entscheidenden Punkten immer konstant und erlebnisbasiert ausgesagt hat.