Zudem gab der Beschuldigte an, dass ihm mit Blick auf seine Tochter die Leute egal gewesen seien, es sei ihm schon klar gewesen, dass es Leute hätte haben können, weshalb er langsam gefahren sei. Des Weiteren geht aus den Videoaufzeichnungen hervor, dass der Beschuldigte kurz vor dem Hineinfahren in die Menschengruppe ein Ausweichmanöver gemacht hat. Entsprechend kann auch nicht der Schluss gezogen werden, dass der Beschuldigte in absoluter Panik und ohne sich Gedanken zu machen, raufgefahren ist. Immerhin scheint der Gang zur Polizei und die Hilfe für seinen Mitfahrer (und sicherlich auch für den hinteren Wagen mit AM.________ und dessen Mitfahrer) eine Triebfeder für sein Handeln ge-