Gemäss seinen Ausführungen anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung habe er dann maximal drei vermummte Personen festgestellt und an ihnen vorbeifahren können. Unklar waren seine Aussagen auch zur Frage, ob U.________ ihn aufgefordert hatte, wieder hoch zu fahren oder ob dieser Entschluss gemeinsam oder vom Beschuldigten selbst gefasst wurde. Zudem gab der Beschuldigte an, dass ihm mit Blick auf seine Tochter die Leute egal gewesen seien, es sei ihm schon klar gewesen, dass es Leute hätte haben können, weshalb er langsam gefahren sei.