48 Einvernahme hat der Beschuldigte allerdings das Zerstören der Frontscheibe dargestellt in der Phase, in welcher er beim Aufwärtsfahren war bzw. einen Moment stillstand und danach losfuhr. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Frontscheibe vor dem Runterfahren Richtung R.________(Ort) zerstört worden ist. Dass der Beschuldigte beim Runterfahren nach 50 Metern bereits wieder angegriffen worden sei, lässt sich anhand der Videoaufnahmen ebenfalls nicht bestätigen. Die Ausführungen zur Situation (unten) bei der Kreuzung O.________(Strasse)/AK.