Selber bagatellisierte er seine Handlungen, es sei halt dumm gelaufen und schrieb den Opfern eine Mitschuld zu, weil sie auf der Strasse gestanden seien, es sei keine Fussgängerzone gewesen. Weiter lassen sich auch Aussagen des Beschuldigten finden, die sich durch die Videoaufzeichnungen widerlegen lassen. So hat er beim Rauffahren weder gehupt noch angehalten oder verlangsamt, um D.________ ab der Motorhaube steigen/fallen zu lassen. Kommt hinzu, dass der Beschuldigte selbst ausgeführt hat, dass er an dieser Stelle sicher nicht hätte halten wollen.