In der Folge versuchte er sein Verhalten teilweise zu rechtfertigen, was zu unterschiedlichen Aussagen führte. Wie seitens der Generalstaatsanwaltschaft zu Recht dargelegt wurde, hat der Beschuldigte zum Teil auch dramatisiert als er ausführte, die Angreifer hätten absichtlich auf sie gewartet. Er äusserte sich zudem negativ über die Privatkläger, indem er von Affen sprach und D.________ sinngemäss als «Arschloch» betitelte. Selber bagatellisierte er seine Handlungen, es sei halt dumm gelaufen und schrieb den Opfern eine Mitschuld zu, weil sie auf der Strasse gestanden seien, es sei keine Fussgängerzone gewesen.