Es trifft zu, dass der Beschuldigte Aussagen gemacht hat, die sich aufgrund der Videoaufnahmen bestätigen lassen. Insbesondere sind seine Aussagen in Bezug auf den Angriff gegen ihn selbst und seine Mitfahrenden konstant und stimmen mit dem Videomaterial überein. Die Kammer geht auch nicht davon aus, dass der Beschuldigte bewusst gelogen hat. Vielmehr hat er sich mehr und mehr in der Rolle des Täters wiedergefunden, was ihm augenfällig missfiel. In der Folge versuchte er sein Verhalten teilweise zu rechtfertigen, was zu unterschiedlichen Aussagen führte.