Sie wurden zudem von keiner der Parteien in Abrede gestellt. Es kann somit gesagt werden, dass die erlittenen Verletzungen gut dokumentiert sind und es der Kammer erlauben, die Frage, wie die erlittenen Verletzungen der Privatkläger zu qualifizieren sind, zu beantworten. 10.4.5 Aussagen Beschuldigter Insgesamt ist die Beurteilung des Aussageverhaltens des Beschuldigten durch die Vorinstanz zu positiv ausgefallen. Es trifft zu, dass der Beschuldigte Aussagen gemacht hat, die sich aufgrund der Videoaufnahmen bestätigen lassen.