10.4.4 Arztberichte und Berichte des kriminaltechnischen Dienstes Die objektiven Beweismittel, insbesondere die zahlreichen Verletzungsberichte, die Berichte des kriminaltechnischen Dienstes und des Instituts für Rechtsmedizin sind in allen Punkten nachvollziehbar, weshalb die Kammer diese Erkenntnisse als uneingeschränkt überzeugend erachtet und folglich vollumfänglich darauf abstellt. Sie wurden zudem von keiner der Parteien in Abrede gestellt.