Immerhin handelt es sich hier um die Schätzung eines Polizeibeamten, von dem erwartet werden darf, dass er über ein etwas geschulteres Auge für Geschwindigkeitsschätzungen verfügt als der Durchschnittsbürger. Gemäss seinen Darlegungen waren es ein grauer Personenwagen und schreiende Demonstranten, welche ihn dazu bewogen, in die O.________(Strasse) runterzugehen, und nicht etwa der Beschuldigte selbst. Dort sei bereits ein Mitarbeiter der Personenfahndung gewesen, der mit gezogener Pistole die angreifenden Demonstranten in Schach gehalten habe.