Nach kurzem Ablassen seien einige Tatbeteiligte erneut auf die Fahrzeuge und die Insassen losgegangen, was ein nahezu barbarisches Verhalten der Angreifer widerspiegle. Der Sammelrapport enthält keine Einschätzung der Gefährlichkeit des Verhaltens des Beschuldigten, was nebst den expliziten Ausführungen der Polizei zum Verhalten der Angreifer einen zusätzlichen Hinweis darauf darstellt, dass für die Polizei die Frage, wer sich im Rahmen dieser Auseinandersetzung strafbar verhalten hat beantwortet ist. 10.4.3 Wahrnehmungsberichte der Polizei Polizist AU.