Schliesslich wirft die Polizei noch die Frage auf, was mit dem Fahrzeug und den Insassen geschehen wäre, wenn der Beschuldigte sein Fahrzeug nicht in die Angreifergruppierung gelenkt hätte. Diese Schlussfrage der Polizei im Sammelrapport ist nicht unproblematisch, unterstellt sie doch, dass der Beschuldigte seinen Wagen in die Angreifergruppierung gelenkt hat. Ob der Beschuldigte dies eingestanden hat, ist allerdings durch das Gericht zu beantworten.