44). Als Schlussbemerkung hält die Polizei in ihrem Sammelrapport fest, dass in Anbetracht der getätigten Ermittlungen und nach Auswertung des gesicherten Bild- und Videomaterials erwiesen sei, dass die Tathandlungen des Beschuldigten – Anfahren von Personen anlässlich der Abwärtsfahrt sowie Hineinfahren in die Angreifergruppierung rund um das Fahrzeug W.________(Kontrollschild) nach vollzogenem Wendemanöver – in Kausalzusammenhang mit dem vorgängigen Angriff von 66 kurdischen Kundgebungsteilnehmern auf ihn, die Fahrzeuge und die weiteren Insassen stehe.