Weiter sei eine starke Druckschmerzhaftigkeit der unteren Rippen links seitlich und im anschliessenden oberen Bauchbereich feststellbar gewesen. Ernstere Verletzungen in diesem Bericht hätten durch ein Thoraxröntgen und durch einen Bauch-Ultraschall ausgeschlossen werden können. Es habe unfallbedingt für die Zeit vom 12.09.2015 bis 19.09.2015 eine Arbeitsunfähigkeit bestanden.