Das IRM hält in der Beurteilung (pag. 575 f.) fest, dass anlässlich der körperlichen Untersuchung von C.________ Folgen frischer, stumpfer Gewalteinwirkung am Rücken links, am linken Arm, der rechten Hand und an den Beinen festgestellt werden konnten. Im linken Ellbogenbereich hätten sich oberflächliche Hautdefekte gefunden, die möglicherweise auf scharfe oder halbscharfe Gewalteinwirkung zurückgeführt werden könnten (z.B. Glassplitter). Die körperliche Untersuchung habe aus Rücksicht auf das klinische Wohlbefinden (Schmerzen, Bewegungseinschränkung bei gebrochenem Schulterblatt) lediglich eingeschränkt erfolgen können. Die frisch angelegten Bandagen seien an Ort belassen worden.