Gemäss Bericht erlitt C.________ ein Schädelhirntrauma, eine Rissquetschwunde am Unterarm links, eine Schädelkalottenfraktur links parietal, ein schmales, 3 mm messendes Subduralhämatom contrecoup sowie eine Scapulafraktur (Schulterblatt; pag. 570). C.________ befand sich eine Nacht zur stationären Überwachung auf der neurologischen Abteilung. Danach wurde er auf die Normalbettenstation verlegt und am 14.09.2015 nach Hause entlassen (pag. 571). Er wurde für die Zeit vom 12.09.2015 bis 27.09.2015 zu 100 % arbeitsunfähig geschrieben (pag. 572). Rechtsmedizinisches Gutachten IRM zur körperlichen Untersuchung von C.________ vom 08.12.2015 (pag. 573 ff.)