In der Beurteilung wird festgehalten, dass sich am Kopf, am Rücken sowie an exponierten Stellen der Extremitäten Zeichen frischer, stumpfer Gewalteinwirkung gezeigt hätten. Aufgrund des Erscheinungsbildes könne es sich um Schläge mit einem langen Tatwerkzeug, wie z.B. mit einem Stock, handeln. Aufgrund der Anzahl der striemenartigen Hautveränderungen sei von mehreren Schlägen auszugehen. Die Kopfverletzungen seien am ehesten auf eine stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführen und seien mit der Annahme von Tritten oder Schlägen vereinbar.