A.________ sei bei Einlieferung in das Spital bei vollem Bewusstsein gewesen. Man habe über dem Schädeldach, im Bereich der Stirn- und Schläfengegend, drei Rissquetschwunden festgestellt. Es sei eine Einblutung in die Kopfschwarte, scheitel- und hinterhauptwärts, aufgefallen. Ansonsten habe das CT keinen Nachweis von Blutungen im Schädel ergeben. Die Wunden am Kopf seien mit insgesamt 15 Einzelknopfnähten versorgt worden. Ausserdem hätten sich bei der Untersuchung des Körpers mehrere Schürfwunden, vor allem am Rücken, gezeigt. Man habe Herrn A.________ unter Verschreibung einer Antibiotikatherapie entlassen können.