In der oberinstanzlichen Befragung am 13. März 2023 gab G.________ an, dass er keine gesundheitlichen Probleme aufgrund des Vorfalls habe (pag. 1870 Z. 38 f.). Er sei vom Auto erfasst worden. Er habe sich an der Rille zwischen der Motorhaube und der Frontscheibe gehalten. Der Autofahrer sei losgefahren. Unterwegs habe er noch einen anderen mitgenommen. Derjenige sei auf den Rücken gefallen. Nach diesem Zusammenprall sei er auch runtergefallen. Dann sei er aufgestanden, nach oben gelaufen und während dem sei er [der Autofahrer] von unten wieder hochgefahren. Dann sei er das zweite Mal erfasst worden, am linken Fuss.