Es könne sein, dass er dem Fahrzeug noch nachgerannt sei und den Kofferraumdeckel geschlossen habe (pag. 451). Es sei um eine Gegendemonstration gegen die türkische Demonstration gegangen. Er habe selber auch randaliert. G.________ bestätigte, auf die Motorhaube des Autos gesprungen zu sein und mit dem rechten Fuss gegen die Frontscheibe getreten zu haben. Das sei dumm, falsch gewesen (pag. 455). Es seien ihm wohl in diesem Moment die Sicherungen durchgebrannt. Auf Vorhalt, dass mit ihm noch weitere Personen dem Fahrzeug hinterhergerannt seien, führte er aus, dass er der einzige gewesen sei (pag. 456). In der oberinstanzlichen Befragung am 13. März 2023 gab G.___