Dafür sei er zu weit oben gestanden. Er habe nur aus dem linken Blickwinkel gesehen, wie ein Auto angerast gekommen sei. Er sei dagestanden und plötzlich sei er in ihn reingekracht. Er bestätigte, die von seinem ehemaligen Anwalt eingereichte Zivilklage (pag. 1849). Er wolle nur die Parteien-