Er halte an der Zivilklage fest. Auf Vorhalt seiner Aussage, wonach er Notwehr bei der Fahrt nach unten durchlasse, führte C.________ aus, dass es seiner Meinung nach eine menschliche Reaktion sei. Dass man dann aber wende und mit einer kaputten Windschutzscheibe hochfahre und wisse, dass es dort Menschen und Frauen und Kinder habe, das sei für ihn extrem fahrlässig. Das sei für ihn eine Amokfahrt (pag. 1397 ff.). In der oberinstanzlichen Befragung am 13. März 2023 gab C.________ an, dass er verurteilt worden sei, wegen was, wisse er nicht mehr genau. Er habe immer noch gesundheitliche Probleme aufgrund des Vorfalls. Seine linke Schulter sei bis heute nicht vollständig geheilt.