Einschränkungen im Alltag habe er, wenn er trainiere und grössere Gewichte hebe (pag. 1397). Er sei drei Tage im Spital gewesen und sei mehrere Monate arbeitsunfähig gewesen. Nach einem Monat sei es dann schon wieder gegangen, dass er habe arbeiten können, weil er keine körperliche Arbeit verrichten müsse. Er wünsche dem Beschuldigten nichts Schlechtes, nichts desto trotz solle dieser angemessen bestraft werden, er habe an diesem Tag beinahe sein Leben verloren. Er solle aus seinen Fehlern lernen, wie sie das auch hätten machen müssen. Er halte an der Zivilklage fest.