Auf Vorhalt, dass er gesagt habe, er habe solche gesehen, gab H.________ an, er könne sich das nicht erklären, vielleicht seien sie abgenommen worden. Dass der Beschuldigte ausgestiegen und den Kofferraum geschlossen habe, sei seine Vermutung gewesen, selber gesehen habe er das nicht. Er erwarte eine gerechte Strafe für die beschuldigte Person und mache eine Zivilforderung geltend (pag. 1402 ff.). In der oberinstanzlichen Befragung am 13. März 2023 gab H.________ als Zeuge an, dass er im Zusammenhang mit diesem Vorfall verurteilt worden sei, wegen was, wisse er nicht mehr. Aufgrund des Vorfalls habe er psychische Probleme gehabt, aber keine körperlichen.