40 immer wegfahre. Beim Runterfahren sei der Kofferraum offen gewesen. Als er dann runtergefahren sei, habe er angehalten, sei ausgestiegen und habe den Kofferraum geschlossen. Er sei dann wieder eingestiegen und sei die Strasse aufwärtsgefahren und habe sie angefahren. Das sei Absicht gewesen. Dass er den Kofferraum geschlossen habe, habe er nicht selbst gesehen (pag. 388). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21. Juni 2021 führte H.________ aus, dass er kein hängiges Verfahren mehr habe, es sei alles erledigt. Er sei wegen Landfriedensbruch verurteilt worden, sonst nichts.