369 ff.). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. September 2018 gab H.________ an, dass er erst, als es sie weggeschleudert habe, gesehen habe, wie er [der Beschuldigte] Vollgas weggefahren sei. Erst dann habe er es realisiert, dass es dieses Auto gewesen sei. Er möchte noch hinzufügen, dass während dem er weggefahren sei, noch eine Person bei ihm an der Frontscheibe gewesen sei und er [der Beschuldigte] diese am Kopf gepackt und vom Auto weggenommen habe. Jeder, der dort gewesen sei, wisse das, nämlich, dass der Beschuldigte vorher mit einer Eisenstange die Leute angegriffen habe, bevor er selber angegriffen worden sei.