Er könne seinen Alltag normal gestalten, aber wenn ein Auto komme oder sowas, dann komme der Angstmoment sofort wieder. Immer wenn ein Brief des Staatsanwalts komme oder sonst was, komme alles wieder hoch und es habe wieder Nächte gegeben, während welchen er unruhig geschlafen habe. Dass er aktuell keine Stelle habe, habe nichts mit dem Unfall zu tun. Als die Polizei aufgerufen habe, die Demo aufzulösen, hätte er gehen sollen. Was er auf den Unfall bezogen anders hätte machen sollen, könne er nicht beurteilen. Er mache eine Zivilforderung geltend (pag. 1394). In der Berufungsverhandlung am 13. März 2023 gab D.________ an, dass er heute immer noch Schmerzen habe