Er könne sich aber schon vorstellen, dass es sich so zugetragen habe. Dass er gemäss Aussagen des Beschuldigten einen Baseballschläger gehabt habe und auf ihn losgegangen sei, sei totaler Schwachsinn. Dass er auf der Motorhaube den Beschuldigten gebeten habe anzuhalten, weshalb dieser verlangsamt oder sogar angehalten habe, sei alles gelogen, er habe mit ihm kein Wort gewechselt (pag. 315). Ab dem Punkt, als er in ihn gefahren sei, sei er [D.________] erst wieder zu sich gekommen, als er schon am Boden gelegen sei. Es sei gar nicht möglich, dass er mit ihm gesprochen habe (pag. 315). Das Auto sei beim Aufprall mindestens 60 km/h gefahren.