Er sei viel schneller gekommen. Er sei mit einer solchen Wucht in ihn gefahren, dass es nicht möglich sei, dass dieser langsam gefahren sei. Er habe dies auf den Videos gesehen. Vor Ort habe er dies aber nicht gesehen (pag. 313 Z. 221 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen von H.________, wonach ihn [D.________] der Lenker von der Frontscheibe aus dem Fenster hinaus weggerissen hätte, führte er aus, dass er von all dem keine Erinnerung habe. Vom Zeitpunkt an, wo er in ihn gefahren sei, bis er am Boden gelegen sei, habe er keine Erinnerungen mehr. Er könne sich aber schon vorstellen, dass es sich so zugetragen habe.