Sie habe dann eine Krise bekommen und könne sich wirklich nicht mehr erinnern. Auf einmal seien sie wieder oben gewesen und die Ambulanz sei gekommen und die Leute hätten versucht, sie zu beruhigen. Weshalb ihr Vater ein Wendemanöver gemacht und nicht einfach weitergefahren sei, könne sie nicht sagen. Die Frage, ob sie sich mit den beiden Fahrzeuginsassen besprochen habe, was sie nach der Hinabfahrt tun sollten, verneinte sie, sie könne sich erinnern, dass sie [der Beschuldigte und U.________] am Schreien gewesen seien, wo die Polizei sei. AO.________ und ihr Vater hätten geschrien, «wo ist die Polizei» (pag. 223 f.). Sie hätten sich nicht zu einem allfälligen Wendemanöver geäussert.