35 sie die Frage, ob ihr Vater noch etwas gesagt habe, bevor er in die dortigen Personen hineingefahren sei. Erst später, als er das alles gesehen habe, habe er gesagt, dass er das so nicht gesehen habe, er habe nur zur Polizei gehen wollen. Sie wolle Schadenersatz und Genugtuung, dazu wolle sie Zivilklage machen (pag. 216). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 18. Dezember 2018 führte V.________ aus, dass ihr Vater irgendeinmal wieder ins Auto eingestiegen sei, er sei voller Blut gewesen.