Sie habe dann wohl einen Nervenzusammenbruch gehabt und angefangen zu schreien. Sie habe nur noch gehofft, dass sie lebend aus der Sache rauskommen würden. Ob T.________ auch getreten worden sei, habe sie nicht gesehen (pag. 207 ff.). Im Weiteren sagte V.________ zu mehreren Fragen der Polizei aus, dass sie dazu keine Antwort geben könne (z.B. ob Waffen oder andere Schlaggegenstände gegen ihren Vater eingesetzt worden seien, durch wie viele Täter ihr Vater geschlagen worden sei etc. [pag. 213]). Ihr Vater sei dann abwärts losgefahren, sie hätten zur Polizei gewollt. Wie weit sie gefahren seien, wisse sie nicht, sie sei nur noch am Schreien gewesen.