Wo genau er gewendet habe, könne sie nicht mehr sagen. Sie wisse, dass er zum Wenden nicht oft habe manövrieren müssen, es sei in einem Kreis gegangen. Auf die Frage ob sie wisse, aus welchem Grund der Beschuldigte gewendet habe bzw. ob er sich dazu geäussert habe, führte U.________ aus, dass er erstens gemerkt habe, dass T.________ nicht im Fahrzeug gewesen sei. Zweitens, weil sie zurück zu Polizei gewollt hätten.