Es seien mehrere Leute auf der Motorhaube gewesen, das Fahrzeug sei völlig eingedrückt gewesen, die Brille des Beschuldigten sei auch kaputtgegangen. Sie glaube nicht, dass er etwas gesehen habe. Sie habe keine Person auf der Motorhaube gesehen. Dass der Beschuldigte beim Runterfahren Personen angefahren habe, dazu könne sie nichts sagen. Es sei ein Wunder gewesen, dass er überhaupt noch mit dem Fahrzeug habe fahren können. Die Frage, ob sie selbst durch die Frontscheibe noch etwas habe sehen können (sie sass hinter dem Beschuldigten [pag. 182]), verneinte sie. Die Scheibe sei total kaputt gewesen. Wo genau er gewendet habe, könne sie nicht mehr sagen.