31 Am 1. Dezember 2015 gab U.________ bei der Polizei an, dass es ihnen allen schlecht gehe, sie hätten Todesdrohungen erhalten. Die Person, die durch den Kofferraum reingekommen sei, habe sie glaublich auf den Kopf geschlagen. Sie habe tagelang noch Kopfschmerzen gehabt. Sie habe am fraglichen Tag glaublich ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift «Türkyie» getragen. AP.________ habe auch ein Leibchen mit einer kleinen Türkei Fahne angehabt; T.________ habe ein weisses T-Shirt mit einer kleinen «Türkiye»-Aufschrift getragen.