Er wisse nun nicht mehr, ob er aus dem Auto gezogen worden oder selber ausgestiegen sei (pag. 168). Er habe aufgrund von Benommenheit nicht mehr sagen können, wie er von der O.________(Strasse) zum Q.________(Platz) gekommen sei. Auf Frage, ob er oder die anderen Personen irgendwie auffällig gekleidet und für die Kurden als Türken identifizierbar gewesen seien, führte er aus, dass das sein könne, er habe ein T-Shirt mit der Aufschrift Türkei getragen. Er habe das Gefühl gehabt, dass sie ihn und seine Tochter hätten umbringen wollen (pag. 170). Er habe gesehen, dass der Beschuldigte geschlagen worden sei.