Er habe Glück gehabt, dass das Auto noch gegangen sei, was wäre passiert, wenn es einfach angehalten hätte. Auf nochmalige Frage, ob er wisse, was passieren könne, wenn man mit einem Auto in Menschen fahre, meinte der Beschuldigte, dass er eine schlechte Sicht gehabt habe. Er habe erst danach gemerkt, dass er in Menschen gefahren sei. Sie würden denken, dass er es mit Absicht gemacht habe, aber so sei es nicht gewesen. Er habe einfach zur Polizei kommen wollen. Es könne Verletzungen geben, aber mit 30 km/h könne er niemanden töten (pag. 159). Den Namen D.________ habe er aus den Akten;