Weiter erzählte der Beschuldigte von den Bedrohungen, die er und sein Umfeld in der Folge erlitten hätten. Auf Frage der Rechtsvertretung bestätigte der Beschuldigte zum Schluss, dass er Nägel an seinem Rücken verspürt habe, er gab auch an, dass sein T-Shirt, sein Ohr und sein linkes Auge ständig voller Blut gewesen seien. Auch die Feststellung, dass er ohne Brille und mit Blut in den Augen und zersplitterter Frontscheibe gefahren sei, bestätigte der Beschuldigte (pag. 139 ff.). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme am 19. September 2018 (pag. 146 ff.) schilderte der Beschuldigte den Beginn der Auseinandersetzung übereinstimmend mit seinen Aussagen bei der Polizei.