Es habe Leute auf der Fahrbahn gehabt (pag. 138 ff.). Wäre die Scheibe in Ordnung gewesen, hätte er niemanden erwischt. Er habe vorher einigen Leuten ausweichen müssen. Leider habe er dann die Leute, die sich beim Fahrzeug seines Kollegen befunden hätten, touchiert. Die auf einem Video erkennbaren Fahrmanöver resp. Ausweichmanöver, bevor er die Leute touchiert habe, habe er aufgrund der beschädigten Scheibe ausgeführt. Die Frage, ob er gesehen habe, wer alles um das Fahrzeug W.________(Kontrollschild) gestanden sei, als er durchgefahren bzw. in die dortigen Personen hineingefahren sei, beantwortete der Beschuldigte folgendermassen: «Nein, nicht richtig. Das Glas war ja kaputt.