Es könnten 50 oder 500 Meter gewesen sein. Er habe dann das Auto gewendet und sei retour gefahren. Er lüge nicht. Sie hätten keine Toten oder so sehen wollen. Er wisse nicht, wo genau er gewendet habe, beim erst möglichen Platz, es sei ja eine enge Strasse gewesen. Beim Wenden sei er fast mit einem anderen Auto kollidiert. Daraufhin zeichnet der Beschuldigte den Wendeplatz bei der Kreuzung AK.________ (Ort)/O.________(Strasse) ein (vgl. pag. 144). Die Polizei fragte den Beschuldigten weiter, aus welchem Grund er das Fahrzeuge gewendet habe, woraufhin er antwortete, dass er überall geblutet habe. Er habe richtiggehend Blutströme gehabt.