Er kenne diese Personen nicht und frage sich, wie man nur so etwas tun könne (pag. 120). Anlässlich der Einvernahme bei der Polizei vom 1. Dezember 2015 (pag. 123 ff.) gab der Beschuldigte an, dass es ihn störe, hier als beschuldigte Person befragt zu werden. Es gehe ihm schlecht und er habe immer Angst, er habe Todesdrohungen erhalten. Weiter spricht der Beschuldigte über seine erlittenen Verletzungen. Er fordere Schadenersatz (für den Wagen) und Genugtuung; eine Gegenüberstellung wolle er nicht (pag.