Unklar ist, ob sich der Beschuldigte vor dem Wenden seines Autos erneut mit gewaltbereiten Personen konfrontiert sah (wie er geltend macht) oder ob die Situation an der O.________(Strasse) unten insgesamt ungefährlich für ihn und seine Mitfahrenden war. Weiter stellt sich die Frage, ob zur gefahrenen Geschwindigkeit des Fahrzeugs des Beschuldigten bei der Aufwärtsfahrt rechtsgenügliche Angaben gemacht werden können. 10.2 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung